5. Juli 2021

Mitarbeiter im Ausland - Meldepflichten in der EU

Seitdem die Corona-Beschränkungen in fast allen Ländern der EU/EWR aufgehoben oder zumeist gelockert wurden, nimmt der berufsbedingte Reiseverkehr wieder zu. Unternehmen, die Mitarbeiter im Ausland einsetzen, müssen sich daher wieder verstärkt mit den verpflichtenden Themen A1-Bescheinigungen und EU Registrierungen auseinandersetzen. Um Unternehmen auf die Verschärfungen der Meldepflichten aufmerksam zu machen und ihnen alle Hintergründe und Herausforderungen bei aktuellen Dienstleistungserbringungen im Ausland aufzuzeigen, hat unser AWF-Partner, die IAC Unternehmensberatung GmbH, Kassel,  hierzu einen Info-Artikel erstellt.
Sollten Sie Rückfragen haben, erteilt man Ihnen dort gerne weitere Auskünfte.
Hier finden Sie das aktuelle Merkblatt

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