03. Juni 2022
Zum Thema Zoll: Ausfuhranmeldung bei mehreren Ladeorten
Für Exporte mit mehreren Ladeorten werden oft mehrere Ausfuhrerklärungen beim Zoll abgegeben. Wenn es sich dabei um eine Sendung an einen einzigen Empfänger handelt, ist dies aber nicht erforderlich.
In Deutschland bestehen strikte Regeln für die örtliche Zuständigkeit der Zollstellen. Im Allgemeinen gilt: Jede Ausfuhrsendung muss an der örtlich zuständigen Zollstelle (über ATLAS) angemeldet und gestellt werden. Diese Vorgabe passt oft nicht zu modernen Logistikkonzepten.
Hier zum vollständigen Beitrag auf der Seite der IHK Kassel-Marburg