Wir erhielten eine Anfrage zur Klauselverwendung wie folgt: 
Die Incoterms CIF und FOB sind im eigentlichen Sinne für den Transportweg Seefracht ausgegeben.

Ist es dann inhaltlich richtig die Lieferdingung CIF auch bei Landverkehr und Luftfracht bzw. FOB auch bei Luftfracht zu verwenden?
Wenn CIF unter Angabe des finalen Bestimmungsorts und FOB unter Angabe des Abgangsflughafens verwendet werden würde.
Wenn ja, wo würde dann jeweils der Gefahrenübergang stattfinden?
Wenn nein, welche alternativen Incoterms wären zu verwenden?
Unser Experte antwortete wie folgt:

Bezüglich Ihrer Frage, ob die Incoterm (R) 2010-Klauseln FOB und/oder CIF auch bei der Luftfracht verwandt werden können ein klares und eindeutiges Nein.
Diese Klauseln sind reine Schifffahrtsklauseln und somit auch ausschließlich bei dieser Transportart zu verwenden.
Die Anwendung dieser Klauseln bei Luftfrachten wäre die ‚Verwendung falscher Klauseln‘ und würde im Schadens-/Havarie- oder Streitfall möglicherweise eine ungültige Liefervereinbarung mit dem Käufer zur Folge haben, was ein hohes Konfliktpotential birgt. Insbesondere bei Streitigkeiten können ungeeignete Klauseln bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zu nachteiligen Ergebnissen führen und darüber hinaus kann die unpassende Verwendung zu einer Gefährdung des Versicherungsschutzes führen.
Sie sollten also eine Klausel verwenden, die im Bereiche der 'Klauseln für alle Transportarten' zu finden ist.
Hier wird man, orientiert man sich an den genannten Klauseln FOB, bzw. CIF, zu der Anwendung der Klausel FCA benannter Abgangsflughafen (anstatt FOB), bzw. CIP mit dem Bestimmungsort als benanntem Ort (anstatt CIF) gelangen.
Allerdings, und da hier, außer der Nennung der Klauseln FOB und CIF nichts über die tatsächlich praktizierte Abwicklung, die Modalitäten und Kosten/Pflichten-Verteilung bekannt ist, kann nicht unbedingt davon ausgegangen werden, dass diese Klauseln im von Ihnen praktizierten Geschäft tatsächlich die richtigen Klauseln sind.
Ich empfehle daher einmal am konkreten Geschäft und unter Hinzuziehen der Anwendungshinweise der ICC zu überprüfen, welche der einzelnen Klauseln die für Sie wirklich empfehlenswerte Klausel ist.

Wichtiger Hinweis! Stand Januar 2017 - die hier übermittelten Informationen wurden gründlich recherchiert und nach bestem Wissen erstellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Derartige Fragestellungen sind immer im direkten Kontext des Gesamtgeschäftes zu betrachten. Unsere Informationen können somit nur eine allgemeine Einschätzung darstellen. Gerne erstellen wir, soweit dies gewünscht ist, eine verbindliche legal opinion. Im konkreten Einzelfall bitten wir, uns über das Außenwirtschaftsforum direkt anzusprechen. Wir stellen dann gerne den Kontakt zu den jeweiligen Experten/Informationsquellen her. Rechtsgültig und rechtsverbindlich sind ausschließlich amtlich herausgegebene Texte und Vorschriften. Sämtliche Rechtsfragen und Formulierungen müssen im Einzelfall erörtert werden.

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